Häufige Fragen/Aussagen

Fragen sind zum beantworten da. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen natürlich für Ihre Fragen rund um die Kurmaßnahme persönlich, per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf dieser Seite zur Verfügung.

Hier ist eine kleine Zusammenfassung der Häufig gestellten Fragen und Aussagen unserer Kunden.

Wir helfen allen kurbedürftigen 100% kostenlos bei allen Formalitäten.

Nein, dies ist nicht erforderlich. Wir arbeiten überregional und beraten Sie gerne auch per Telefon oder E-Mail.

Die Kosten Ihrer Kurmaßnahme werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Bei der Wahl des richtigen Kurhauses geht es vor allem um die Behandlungsaspekte Ihrer Kurmaßnahme. Wir finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Einrichtung, welche Ihren Indikationen gerecht wird.

Leider nein. Auch wenn die Ärzte in den Kliniken dies immer wieder so sagen, eine erneute Kur vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ist auch für Alleinerziehende nur in dringenden medizinischen Fällen möglich, zB. Krebserkrankung, Todesfall, Scheidung, Arbeitslosigkeit, neu aufgetretene Krankheit – und auch dann nur mit zusätzlichem ärztlichen Gutachten und nach Ermessen der Kasse.

Nein. Sie bekommen eine Mischung aus Krankenzimmer und Jugendherberge. Eine Kurklinik ist kein Hotel! Es gibt kein 3-Gänge-Menü, nicht jeden Tag kommt ein Zimmermädchen, das Mobiliar wird nicht ständig dem neusten modischen Schick angepasst.

Kann Mann, muss Mann aber nicht. In manchen Kliniken ist dies sogar verboten. Es geht bei einer stationären Vorsorgemaßnahme in erster Linie um eine Distanzierung vom Umfeld. Ihr Mann ist „Umfeld“ und sollte die drei Wochen Distanz halten. Es tut der Liebe keinen Abbruch (im Gegenteil) und auch die Kinder erkennen den Vater nachher noch wieder.

Eine Kur ist kein Urlaub, bedarf somit auch nicht der Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers. Sie dürfen für Ihre Fehlzeiten weder Urlaubstage nehmen, noch Krankheitstage eingetragen bekommen.

Doch, kann es. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer, dort wird man diese Aussage bestätigen. Drei Wochen Fehlzeit in Klasse 1-6 ruinieren Ihrem Kind nicht das Zeugnis. Die drei Wochen entscheiden auch nicht, auf welche weiterführende Schule das Kind später geht. Erkrankt es an Grippe, würde es auch in etwa so lange fehlen. Es gibt in den Schulzeiten in jeder Kurklinik eine Hausaufgabenbetreuung. Dort wird mitgegebenes Material bearbeitet. Das reicht, um zumindest den Anschluss nicht zu verlieren.

Nein. Auch nicht. Sie sind drei Wochen allein mit den Kindern in fremder Umgebung. Alle (auch Sie) müssen sich erst eingewöhnen. Der Klimawechsel kann zusetzen. Erholung ist eine Kur natürlich auch – aber nicht nur. Sie arbeiten an sich, an alten Gewohnheiten und Verhaltensweisen. Das ist teilweise sehr anstrengend.

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